Zwischenschein

Zwischenschein
Zwị|schen|schein, der (Wirtsch.):
Interimsschein.

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Zwischenschein,
 
Ịnterims|schein, Anrechtsschein, vorläufige Urkunde über gezeichnete Aktien bei Gründung oder Kapitalerhöhung einer AG vor Ausgabe der eigentlichen Aktien. Der Zwischenschein ist ein auf den Namen lautendes Wertpapier, aus dem sich die Mitgliedschaftsrechte des Aktionärs ergeben. An der Börse werden Zwischenscheine auch als Scrip bezeichnet.

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Zwị|schen|schein, der (Wirtsch.): Interimsschein.

Universal-Lexikon. 2012.

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